Sicherheitskonzepte für öffentliche Gewässer

Sicherheitskonzepte für öffentliche (Bade-) Gewässer

Sicherheitskonzepte für öffentliche (Bade-) Gewässer

In den letzten Jahren und Monaten kam in den Kommunen erhebliche Unruhe und Unsicherheit auf, inwieweit Kommunalverwaltungen für den Badebetrieb an öffentlichen natürlichen Gewässern („Badeseen“) Verantwortung tragen.
Auslöser war ein Urteil der BGH, der einige wichtige Festlegungen dazu traf. Und parallel dazu einige Urteile unterer Gerichte, die erhebliche Verunsicherung auslösten und oft -mindestens in der ersten Instanz- sogar den Bürgermeister persönlich -zivil- und strafrechtlich -zur Verantwortung zogen.

Seitdem wurden wir von unsern Kunden vermehrt gefragt, ob wir Ihnen dabei zur Absicherung helfen können.

Es muss Ziel sein, Maßnahmen und Regelungen zu treffen, die mit höchster Wahrscheinlichkeit die Organe und Mitarbeiter der Gemeinde vor Haftung wegen eines Badeunfalls an öffentlichen Badegelegenheiten freistellt.
Allgemein -auch der Bayerische Gemeindetag- ist man der Meinung, dass ein Sicherheitskonzept für die Badegelegenheiten die Grundlage für die Absicherung der Kommune ist.
Damit kann dokumentiert werden, dass die Gemeinde sich ihrer Verantwortung bewusst ist, sie alle anwendbaren Möglichkeiten für die Sicherheit des Badebetriebs analysiert und ergriffen hat und dadurch eine Haftung der Gemeinde und ihrer Organe und Mitarbeiter aus vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Handeln nahezu ausgeschlossen wird.
 
(Anmerkung: Es muss aber darauf hingewiesen werden, dass derzeit mangels erfüllbarerer Vorschriften man sich in der Bewertung von Maßnahmen und Einrichtungen in weiten Bereichen auf der Ebene der Einschätzung befindet. Final ist daher nicht zu 100% auszuschließen, dass ein Vorfall dennoch vor Gericht kommt und im Extremfall gegen die Gemeinde entschieden wird.
Ein Sicherheitskonzept wie oben beschrieben ist jedoch auf jeden Fall ein starkes Indiz dafür, dass die Gemeinde die notwendige Sorgfalt walten ließ und somit ein grob fahrlässiges Handeln nicht vorliegt.)

Die einigermaßen rechtssichere Erstellung so eines Konzepts ist nicht trivial. Zunächst sollten alle beeinflussenden Vorgaben bzw. Vorschläge von Gerichten und weiteren, mit der Thematik befassten, Institutionen dargestellt werden, um zu dokumentieren, wie gründlich man sich mit der Thematik befasst hat. Im Schritt zwei wird die konkrete Situation an der Badegelegenheit dargestellt und analysiert, um die konkret nötigen Maßnahmen daraus zu erarbeiten. Im Schritt drei wird ein Katalog erstellt, der die einmalig oder periodisch zu treffenden Maßnahmen darstellt.
Damit ist ein gewisser Arbeitsaufwand verbunden, aber dies dokumentiert insgesamt, wie gründlich die Kommune sich mit den möglichen Risiken, den zu erfüllenden Vorgaben und den Lösungsmöglichkeiten auseinandergesetzt hat.

Solche Sicherheitskonzepte haben wir inzwischen für mehr als 30 Gewässer in Bayern erstellt. Vom Chiemsee bis zum Weiher.

Wenn Sie ebenfalls konkretes Interesse haben, sollten wir über den/die konkreten See/n sprechen und Sie erhalten gerne ein individueles Angebot.

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